Ein sehr guter Witz, schon als legendär einzustufen: Das Kreuzverhör eines Rechtsanwalts scheitert an der Schlagfertigkeit und Intelligenz des Zeugen (der als Pathologe in einer Klinik arbeitet)

Arzt versus Anwalt

Autopsie

Gerichtsverhandlung: Szene in einem Gerichtssaal: Der Anwalt stellt dem Gutachter, der als Zeuge vereidigt ist, im Kreuzverhör ein paar Fragen, und bekommt keine so recht passenden Aussagen.

 

  • Anwalt: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
  • Arzt: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.
  • Anwalt: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
  • Arzt: Die Autopsie begann gegen 8:00 Uhr.
  • Anwalt: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
  • Arzt: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere. (dass hat der Anwalt noch überhört, aber ...)
  • Anwalt: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
  • Arzt: Nein.
  • Anwalt: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
  • Arzt: Nein.
  • Anwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
  • Arzt: Nein.
  • Anwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
  • Arzt: Nein.
  • Anwalt: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
  • Arzt: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
  • Anwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
  • Arzt: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte ...

 

(... diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Euro Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt ...)